# Allgemeine Geschäftsbedingungen

## Allgemeine Geschäftsbedingungen

Bedingungen für Verträge mit Unternehmen über Beratung, Workshops, Softwareentwicklung, Betrieb, Hosting und KI-Leistungen.

### 1. Anbieterin und Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für Verträge zwischen der **Wertstifter GmbH**, Brunnacher 19, 3257 Grossaffoltern, Schweiz, UID CHE-181.937.460, und ihren Kunden.

Sie gelten ausschliesslich gegenüber Unternehmen, Organisationen und Personen, die beim Vertragsschluss im Rahmen ihrer gewerblichen, selbstständigen oder beruflichen Tätigkeit handeln. Sie gelten nicht für Verträge mit Konsumentinnen und Konsumenten.

Die Wertstifter GmbH unterhält ein Büro an der Busswilstrasse 44, 3250 Lyss. Vertragspartnerin bleibt die Wertstifter GmbH mit der oben genannten rechtlichen Adresse.

Individuelle Angebote, Verträge und Auftragsbestätigungen gehen diesen AGB vor. Spezifische Leistungsbeschreibungen, Vereinbarungen zur Auftragsbearbeitung, Service Level Agreements (SLA) und andere Anhänge gelten für den jeweils geregelten Gegenstand. Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nur, wenn die Wertstifter GmbH ihnen ausdrücklich zugestimmt hat.

### 2. Vertragsschluss

Ein Vertrag kommt zustande, wenn der Kunde ein Angebot der Wertstifter GmbH schriftlich oder per E-Mail annimmt oder wenn die Wertstifter GmbH einen Auftrag schriftlich bestätigt.

Eine Online-Buchung oder ein online übermittelter Auftrag ist zunächst eine Anfrage. Der Vertrag wird erst mit der Bestätigung durch die Wertstifter GmbH verbindlich. Eine automatische Eingangsbestätigung ist noch keine Auftragsbestätigung.

Massgebend ist die bei Vertragsschluss bereitgestellte Fassung dieser AGB.

### 3. Leistungen und Leistungsumfang

Die Wertstifter GmbH erbringt je nach Vereinbarung insbesondere Beratung, Workshops, Konzeption, Design, Softwareentwicklung, technische Umsetzung, Wartung, Betrieb, Hosting und Leistungen im Zusammenhang mit künstlicher Intelligenz.

Umfang, Ergebnis, Termine, Mitwirkung, Vergütung und allfällige Ausschlüsse ergeben sich aus dem Angebot oder der Auftragsbestätigung. Nicht ausdrücklich vereinbarte Leistungen sind nicht geschuldet.

Aufwandsschätzungen sind Planungsgrundlagen und keine Kostengarantie. Eine verbindliche Obergrenze oder ein Festpreis gilt nur, wenn sie ausdrücklich als solche bezeichnet ist. Erkenntnisse aus Analyse, Prototyping oder technischer Bestandsaufnahme können eine Anpassung des weiteren Vorgehens erfordern.

### 4. Änderungen des Auftrags

Beide Parteien können Änderungen vorschlagen. Die Wertstifter GmbH weist vor der Umsetzung darauf hin, wenn eine Änderung voraussichtlich Preis, Termine, Betrieb oder Ergebnis beeinflusst. Änderungen werden erst verbindlich, wenn beide Parteien ihnen zugestimmt haben.

Kleine Anpassungen, die den vereinbarten Umfang nicht verändern, können im laufenden Austausch festgehalten werden. Zusätzlicher Aufwand wird nach dem vereinbarten Ansatz verrechnet, wenn kein neuer Festpreis vereinbart wird.

### 5. Mitwirkung des Kunden

Der Kunde stellt rechtzeitig die Informationen, Daten, Inhalte, Zugänge, Ansprechpartner und Entscheide bereit, die für den Auftrag benötigt werden. Er prüft Zwischenstände und erteilt Freigaben innerhalb der vereinbarten Fristen.

Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass er die bereitgestellten Inhalte, Daten, Software und Zugänge rechtmässig verwenden und der Wertstifter GmbH für den Auftrag zugänglich machen darf. Er informiert über besondere Geheimhaltungs-, Sicherheits-, Branchen- oder Rechtsanforderungen, bevor entsprechende Daten oder Systeme verwendet werden.

Fehlende oder verspätete Mitwirkung kann Termine verschieben. Die Wertstifter GmbH zeigt erkennbare Auswirkungen an. Nachweisbarer Mehraufwand darf zum vereinbarten Ansatz verrechnet werden.

### 6. Preise, Zusatzkosten und Zahlung

Soweit im Angebot nichts anderes steht, verstehen sich Preise in Schweizer Franken und exklusive gesetzlicher Mehrwertsteuer.

Spesen sowie Kosten für Hosting, Lizenzen, Modelle, Schnittstellen und andere Drittanbieter werden nur verrechnet, wenn sie im Angebot enthalten, vorab angekündigt oder vom Kunden genehmigt wurden.

Rechnungen sind ohne Abzug innerhalb von 14 Kalendertagen ab Rechnungsdatum zahlbar. Bei Zahlungsverzug kann die Wertstifter GmbH den gesetzlichen Verzugszins verlangen und nach vorheriger Ankündigung weitere Leistungen aussetzen. Unbestrittene Rechnungsteile bleiben zahlbar, auch wenn einzelne Positionen beanstandet werden.

### 7. Termine und Verzögerungen

Termine sind verbindlich, wenn sie ausdrücklich als verbindlich vereinbart wurden. Vereinbarte Termine setzen voraus, dass der Kunde seine Mitwirkungspflichten rechtzeitig erfüllt.

Verzögerungen durch nachträgliche Änderungen, fehlende Mitwirkung oder Umstände ausserhalb des Einflussbereichs der Wertstifter GmbH verschieben betroffene Termine angemessen. Die Parteien stimmen das weitere Vorgehen ab, sobald eine erhebliche Verzögerung erkennbar ist.

### 8. Workshops und reservierte Termine

Der Kunde kann einen Workshop oder einen anderen fest reservierten Termin mindestens 14 Kalendertage vor Beginn kostenlos absagen. Bei einer Absage 7 bis 13 Kalendertage vor Beginn werden 50 Prozent, bei einer späteren Absage oder bei Nichterscheinen 100 Prozent der vereinbarten Vergütung fällig. Bereits vereinbarte, nicht stornierbare Drittkosten werden zusätzlich verrechnet.

Muss die Wertstifter GmbH einen Termin absagen, bietet sie einen Ersatztermin an oder erstattet bereits bezahlte Vergütung für die ausgefallene Leistung. Weitergehende Ansprüche bestehen nur, soweit zwingendes Recht dies vorsieht.

### 9. Lieferung und Abnahme

Soweit ein Auftrag ein abnahmefähiges Ergebnis vorsieht, prüft der Kunde dieses innerhalb von 10 Arbeitstagen nach der bereitgestellten Lieferung. Wesentliche Mängel sind innerhalb dieser Frist in Textform und so konkret zu melden, dass sie nachvollzogen werden können.

Ohne fristgerechte Meldung gilt das Ergebnis als abgenommen. Gleiches gilt bei produktiver Nutzung, sofern die Nutzung nicht ausdrücklich nur einem vereinbarten Test dient. Unwesentliche Mängel hindern die Abnahme nicht.

Verdeckte Mängel sind nach ihrer Entdeckung unverzüglich zu melden.

### 10. Mängel und Nachbesserung

Die Wertstifter GmbH erhält zuerst eine angemessene Gelegenheit, einen reproduzierbaren wesentlichen Mangel zu beheben. Der Kunde stellt die für Analyse und Nachstellung erforderlichen Informationen bereit.

Schlägt die Nachbesserung trotz angemessener Versuche fehl, gelten die gesetzlichen Rechte, soweit der Vertrag nichts Abweichendes regelt. Keine Gewähr besteht für Fehler, die durch nicht vereinbarte Änderungen, unsachgemässe Nutzung, vom Kunden kontrollierte Systeme oder nicht von der Wertstifter GmbH verantwortete Drittleistungen verursacht wurden.

Beratung, Workshops, Prototypen und Tests sollen Entscheidungen ermöglichen. Ein bestimmter wirtschaftlicher Erfolg, eine bestimmte Marktreaktion oder eine fehlerfreie spätere Umsetzung ist nur geschuldet, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.

### 11. Wartung, Hosting und Betrieb

Verfügbarkeit, Reaktionszeiten, Bereitschaft, Wartungsfenster, Backups, Wiederherstellung und Support gelten nur im ausdrücklich vereinbarten Umfang. Ohne besondere Vereinbarung besteht keine pauschale SLA.

Der Kunde bleibt für eigene Sicherungskopien verantwortlich, soweit die Wertstifter GmbH Backups oder Wiederherstellung nicht ausdrücklich übernommen hat. Wartungsarbeiten, Sicherheitsupdates und Störungen bei abhängigen Drittanbietern können die Verfügbarkeit beeinflussen. Die Wertstifter GmbH informiert über planbare erhebliche Unterbrüche, soweit dies möglich und sinnvoll ist.

### 12. Drittanbieter und Open-Source-Software

Für Drittanbieterprodukte, Plattformen, Programmierschnittstellen, Modelle und Open-Source-Software gelten zusätzlich deren Lizenz- und Nutzungsbedingungen. Die Wertstifter GmbH weist auf bekannte wesentliche Abhängigkeiten hin, soweit sie Teil der vereinbarten Lösung sind.

Ändert oder beendet ein Drittanbieter seine Leistung, stimmen die Parteien notwendige Anpassungen und den damit verbundenen Aufwand ab. Die Wertstifter GmbH haftet nicht für eine vom Drittanbieter verursachte Leistungsänderung, soweit sie diese nicht zu vertreten hat.

### 13. Leistungen mit künstlicher Intelligenz

KI-Modelle und KI-Dienste können unterschiedliche, unvollständige oder falsche Ergebnisse liefern. Eine bestimmte Ausgabe ist nicht reproduzierbar oder garantiert, sofern dies nicht ausdrücklich vereinbart und technisch abgesichert wurde.

Der Kunde prüft KI-generierte Ergebnisse fachlich, rechtlich und organisatorisch, bevor er sie geschäftlich, öffentlich oder produktiv verwendet. Die Wertstifter GmbH unterstützt diese Prüfung im vereinbarten Umfang, richtet vereinbarte Kontrollen ein und weist auf erkennbare Risiken hin. Sie übernimmt keine allgemeine Rechts-, Personal- oder Branchenprüfung.

Kundendaten werden nur im vereinbarten Umfang an KI- oder andere Drittanbieter übermittelt. Besonders schützenswerte Personendaten, Geschäftsgeheimnisse oder regulierte Daten dürfen nur verwendet werden, wenn Zweck, Anbieter, Schutzmassnahmen und Verantwortlichkeiten vorgängig vereinbart wurden.

### 14. Rechte an Arbeitsergebnissen

Nach vollständiger Zahlung erhält der Kunde an den speziell für ihn erstellten Arbeitsergebnissen ein dauerhaftes, räumlich und sachlich unbeschränktes, übertragbares und unterlizenzierbares Nutzungsrecht. Das Recht umfasst die Nutzung, Vervielfältigung, Bearbeitung und Weiterentwicklung. Ausschliessliche Rechte werden nur übertragen, wenn dies im Angebot ausdrücklich vereinbart ist und die Übertragung rechtlich möglich ist.

Bei individuell entwickelter Software gehören der vereinbarte Quellcode, die projektspezifische Dokumentation, die Kundendaten und die vereinbarten Zugänge zur Übergabe, soweit das Angebot nichts anderes regelt.

Vorbestand, allgemeines Know-how, Methoden, Werkzeuge und nicht kundenspezifische Komponenten bleiben bei der Wertstifter GmbH oder dem jeweiligen Rechteinhaber. Die Wertstifter GmbH darf sie weiterverwenden, ohne Kundendaten, vertrauliche Informationen oder kundenspezifische Inhalte offenzulegen. Für Drittanbieter- und Open-Source-Bestandteile gelten deren Lizenzbedingungen.

Bis zur vollständigen Zahlung darf der Kunde gelieferte Ergebnisse nur für Prüfung und Abnahme verwenden, soweit nichts anderes vereinbart ist.

### 15. Vertraulichkeit

Beide Parteien behandeln nicht öffentliche Informationen vertraulich, die als vertraulich bezeichnet sind oder deren Vertraulichkeit aus den Umständen erkennbar ist. Sie verwenden solche Informationen nur für den Vertrag und geben sie nur an Personen weiter, die sie für den Auftrag benötigen und ebenfalls zur Vertraulichkeit verpflichtet sind.

Diese Pflicht gilt während des Vertrags und fünf Jahre danach. Geschäftsgeheimnisse bleiben geschützt, solange sie geheim sind. Nicht erfasst sind Informationen, die nachweislich öffentlich bekannt, bereits rechtmässig bekannt, unabhängig entwickelt oder aufgrund einer gesetzlichen Pflicht offenzulegen sind.

### 16. Datenschutz und Datensicherheit

Beide Parteien halten das anwendbare Datenschutzrecht ein. Bearbeitet die Wertstifter GmbH Personendaten im Auftrag des Kunden, schliessen die Parteien bei Bedarf eine separate Vereinbarung zur Auftragsbearbeitung ab.

Der Kunde bleibt für die Rechtmässigkeit, Richtigkeit und erforderlichen Einwilligungen der von ihm bereitgestellten Daten verantwortlich. Die Wertstifter GmbH verwendet diese Daten nur für den vereinbarten Auftrag und trifft angemessene technische und organisatorische Schutzmassnahmen.

### 17. Referenzen

Die Wertstifter GmbH verwendet Namen, Logo, Aussagen oder Projektergebnisse des Kunden nur mit dessen vorheriger Zustimmung als öffentliche Referenz. Gesetzlich erforderliche Angaben und anonymisierte interne Erfahrungswerte ohne Rückschluss auf den Kunden bleiben vorbehalten.

### 18. Haftung

Die Wertstifter GmbH haftet für direkte, nachgewiesene Schäden, die sie durch eine schuldhafte Vertragsverletzung verursacht hat. Bei leichter Fahrlässigkeit ist die Haftung auf den Netto-Auftragswert des betroffenen Auftrags begrenzt. Bei unbefristeten laufenden Leistungen entspricht die Obergrenze den Nettoentgelten, die der Kunde in den zwölf Monaten vor dem schädigenden Ereignis für die betroffene Leistung bezahlt hat.

Soweit gesetzlich zulässig, ist die Haftung für indirekte Schäden, Folgeschäden, entgangenen Gewinn, ausgebliebene Einsparungen und Ansprüche Dritter ausgeschlossen. Für Datenverlust haftet die Wertstifter GmbH nur im Umfang, in dem Datensicherung oder Wiederherstellung zu ihren vereinbarten Leistungen gehörten.

Die Beschränkungen gelten nicht bei Absicht oder grober Fahrlässigkeit, bei Verletzung von Leben oder körperlicher Unversehrtheit sowie in Fällen zwingender gesetzlicher Haftung.

### 19. Vertragsdauer und Kündigung

Projektverträge enden mit der Erbringung der vereinbarten Leistungen. Für laufende Leistungen gelten die im Angebot vereinbarte Mindestlaufzeit und Kündigungsfrist. Fehlt eine solche Regel, kann jede Partei den Vertrag mit 30 Tagen Frist auf das Ende eines Kalendermonats kündigen.

Das Recht zur ausserordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund und zwingende gesetzliche Kündigungsrechte bleiben vorbehalten. Soweit eine Behebung möglich ist, setzt die kündigende Partei zuvor eine angemessene Frist.

Bei Vertragsende bezahlt der Kunde die bis dahin erbrachten Leistungen sowie vereinbarte oder nicht mehr stornierbare Drittkosten. Die Parteien regeln die geordnete Übergabe von Daten, Zugängen und Arbeitsergebnissen. Zusätzlicher Übergabeaufwand wird nach dem vereinbarten Ansatz verrechnet, sofern er nicht bereits Teil des Auftrags ist.

### 20. Beizug von Dritten

Die Wertstifter GmbH darf qualifizierte Mitarbeitende, Unterauftragnehmer und Dienstleister beiziehen. Sie bleibt gegenüber dem Kunden für die vertraglich übernommenen Leistungen verantwortlich. Besondere Vorgaben zum Einsatz von Dritten müssen vor Vertragsschluss vereinbart werden.

### 21. Höhere Gewalt

Keine Partei haftet für Verzögerungen oder Ausfälle, die sie trotz angemessener Sorgfalt nicht verhindern kann. Dazu gehören insbesondere Naturereignisse, behördliche Massnahmen, Krieg, Streik sowie grossflächige Ausfälle von Strom-, Kommunikations- oder Infrastrukturdiensten.

Die betroffene Partei informiert die andere Partei, sobald die Auswirkungen erkennbar sind. Dauert die Behinderung erheblich an, stimmen die Parteien Anpassung, Unterbruch oder Beendigung des betroffenen Leistungsteils ab.

### 22. Änderungen dieser AGB

Für neue Verträge gilt die jeweils bei Vertragsschluss bereitgestellte Fassung. Änderungen für einen bestehenden Vertrag werden nur wirksam, wenn die Parteien ihnen zustimmen oder wenn der Vertrag ein nachvollziehbares Änderungsverfahren mit Kündigungsmöglichkeit vorsieht.

### 23. Schlussbestimmungen

Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein, bleiben die übrigen Bestimmungen bestehen. Die Parteien ersetzen die betroffene Bestimmung durch eine zulässige Regelung, die ihrem wirtschaftlichen Zweck möglichst nahekommt.

Es gilt Schweizer Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Ausschliesslicher Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz der Wertstifter GmbH in Grossaffoltern.

**Stand: 6. Oktober 2026**